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Verein zur Förderung der Oberurseler Städtepartnerschaften e.V.

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So spenden Sie an den Partnerschaftsverein

Der Verein zur Förderung der Oberurseler Städtepartnerschaften e.V. ist gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamts Bad Homburg v.d.H., Steuernummer 03 250 9336 7 – K08, zuletzt vom 26.06.2008, nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Er unterstützt mildtätige und durch Förderung der Internationalen Gesinnung und Völkerverständigung nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke und ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung des obengenannten Zwecks zugewandt werden, und für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Spenden- und Vereinskonto: Taunus-Sparkasse, Konto Nr. 007104243, (BLZ 512 500 00).

Spenden und Beiträge bis zur Höhe von 200,– Euro können ohne Spendenquittung des Vereins steuerlich geltend gemacht werden, wenn Sie diese Seite aus dem Internet ausdrucken und zusammen mit Ihrem Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg beim Finanzamt einreichen. Wenn Sie trotzdem eine Spendenquittung haben möchten, bitte Anschrift des Spenders bei Überweisung mit angeben, falls nicht bekannt.

Soll Ihre Spende einem bestimmten Zweck in der Partnerschaftsarbeit zugutekommen, geben Sie das bitte an.